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BAFA-Förderung für Unternehmensberatung

BAFA Fördercheck für KMU

Prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen und eine geplante Managementsystem-Beratung grundsätzlich zur BAFA-Förderung passen. Sie erhalten eine unverbindliche erste Einordnung und klare nächste Schritte.

Unverbindliche Vorprüfung nach Richtlinienstand Juli 2026

Unverbindlicher Vorabcheck

In fünf Schritten zur ersten Einordnung

Geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein und beantworten Sie anschließend die relevanten Förderkriterien.

Fördercheck starten

Unternehmensname, Webseite und geschäftliche E-Mail genügen für den Einstieg.

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Antragsvorbereitung

Vom Fördercheck zum kontrollierten BAFA-Antrag

Nach einer positiven oder manuell prüfbaren Vorprüfung können Sie Sternberg Consulting direkt mit der Antragstellung beauftragen. Bereits erfasste Daten werden übernommen; Sie ergänzen nur fehlende Angaben und bestätigen die Vollmacht.

  1. 01

    Firmendaten einmal erfassen

    Firmierung, Anschrift, Ansprechpartner, Rechtsform, Gründungsdatum, Geschäftsgegenstand, WZ-Schlüssel, Vorsteuerabzug und Leitstelle werden strukturiert zusammengeführt.

  2. 02

    Angaben prüfen und Vollmacht bereitstellen

    Eine Prüftabelle zeigt alle übernommenen und ergänzten Werte. Für die Antragstellung als bevollmächtigte Person wird die offizielle BAFA-Vollmacht ausgefüllt, unterschrieben und dem Antrag beigefügt.

  3. 03

    Antrag durch Sternberg Consulting vorbereiten

    Nach Ihrer Beauftragung wird der Vorgang mit der BAFA-Berater-ID 203190 im CRM angelegt, fachlich geprüft und bis zur finalen Freigabe koordiniert.

Förderkriterien

Was der BAFA Fördercheck prüft

Die Vorprüfung verbindet öffentlich belegbare Unternehmensdaten mit Angaben, die nur das Unternehmen selbst verlässlich beantworten kann. Unklare Fälle werden bewusst zur manuellen Prüfung markiert.

  1. 01

    KMU-Größe

    Weniger als 250 Beschäftigte sowie höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Relevante Partner- und verbundene Unternehmen zählen mit.

  2. 02

    Sitz und Selbstständigkeit

    Das Unternehmen muss rechtlich selbstständig sein und Sitz sowie Geschäftsbetrieb in Deutschland haben.

  3. 03

    Ausschlussgründe

    Bestimmte beratende Berufe, gemeinnützige oder öffentlich geprägte Träger, Insolvenzfälle und einzelne Primärsektoren sind ausgeschlossen.

  4. 04

    Förderhistorie und De-minimis

    Maximal zwei Beratungen pro Jahr und fünf Beratungen von 2023 bis 2026. Zusätzlich wird der rollierende De-minimis-Zeitraum berücksichtigt.

  5. 05

    Vorhaben und Projektstart

    Der förderfähige Teil braucht eine individuelle Analyse, festgestellte Schwachstellen, Handlungsempfehlungen und Umsetzungshinweise. Vertrag und Beratung dürfen erst nach Erhalt des BAFA-Informationsschreibens beginnen.

Beratungsinhalt

Nicht nur QMS: Auch Umwelt und Arbeitsschutz können passen

Die BAFA-Förderung ist nicht auf ISO 9001 beschränkt. Eine konzeptionelle Beratung zu ISO 14001, ISO 45001, ISO 27001, ISO 42001, ISO 13485 oder einem integrierten Managementsystem kann grundsätzlich förderfähig sein. Entscheidend ist der Beratungscharakter. Zertifizierungsgebühren, reine Auditaufträge sowie die laufende Tätigkeit als externer QMB sind nicht förderfähig.

Regelbasis: BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, Förderrichtlinie in der geänderten Fassung vom 12. Dezember 2024, gültig für Anträge in der Richtlinienperiode bis 31. Dezember 2026. Der Checker ersetzt keine Bewilligung.

Offizielle BAFA-Informationen öffnen