1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen, die Sternberg Consulting („Berater“) über sternberg-consulting.com oder auf Grundlage individueller Angebote gegenüber Kunden erbringt.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(3) Diese Bedingungen richten sich primär an Unternehmer, Unternehmen, Organisationen und öffentliche Auftraggeber. Verbraucherrechtliche Vorschriften bleiben unberührt, soweit sie zwingend anwendbar sind.
2. Vertragsgegenstand
(1) Der Berater erbringt Beratungsleistungen insbesondere in den Bereichen Qualitätsmanagement, ISO-Zertifizierung, interne Audits, externe Beauftragtenrollen und allgemeine Unternehmensberatung. Dazu können Gap-Analysen, Dokumentationsaufbau, Prozessworkshops, Managementbewertung, Auditvorbereitung, Begleitung von Zertifizierungsaudits und laufende Systempflege gehören.
(2) Umfang und Einzelheiten der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert.
(3) Sternberg Consulting ist keine Zertifizierungsstelle. Die Entscheidung über Erteilung, Aufrechterhaltung, Aussetzung oder Entzug eines Zertifikats liegt ausschließlich bei der jeweiligen Zertifizierungsstelle.
3. Leistungserbringung
(1) Der Berater darf qualifizierte Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer einsetzen, bleibt gegenüber dem Kunden jedoch verantwortlich.
(2) Änderungswünsche des Kunden werden geprüft und können zu Anpassungen von Umfang, Terminen und Vergütung führen.
(3) Leistungen können remote, vor Ort oder hybrid erbracht werden. Termine, Kommunikationswege und Lieferobjekte werden projektbezogen abgestimmt.
(4) Soweit Arbeitsergebnisse Entwurfscharakter haben, ist der Kunde verpflichtet, diese fachlich zu prüfen und freizugeben, bevor sie intern verbindlich genutzt oder extern vorgelegt werden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt erforderliche Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereit und sorgt für die notwendige Mitwirkung seiner Mitarbeiter.
Zu den Mitwirkungspflichten gehören insbesondere die Benennung fachlicher Ansprechpartner, die Bereitstellung relevanter Prozessinformationen, der Zugang zu vorhandenen Dokumenten und Aufzeichnungen sowie die fristgerechte Rückmeldung zu Entwürfen, Maßnahmen und Auditfeststellungen.
Verzögerungen, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, können zu Terminverschiebungen und zusätzlichem Aufwand führen.
5. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Berater behandelt sensible Informationen für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung der Vertragsbeziehung vertraulich, sofern keine längere gesetzliche oder vertragliche Pflicht besteht.
(2) Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.
(3) Vertrauliche Informationen dürfen an Unterauftragnehmer oder Dienstleister weitergegeben werden, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und angemessene Vertraulichkeitspflichten bestehen.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverletzung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, entweder auf Stundenbasis oder als Pauschalhonorar. Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 288 BGB.
(3) Pauschalhonorare decken nur den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang ab. Zusätzliche Leistungen, zusätzliche Audit- oder Reisetage, Sondertermine und nachträgliche Erweiterungen werden gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Der Berater kann angemessene Abschlagszahlungen verlangen, wenn Projekte über mehrere Wochen oder Monate laufen oder wesentliche Vorleistungen erbracht werden.
7. Aufwendungen und Zusatzkosten
Reise-, Übernachtungs- und sonstige notwendige Aufwendungen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Vor-Ort-Terminen können insbesondere Fahrtkosten, Bahn- oder Flugtickets, Hotelkosten, Parkgebühren, Verpflegungsmehraufwand und sonstige projektbezogene Auslagen entstehen. Kosten Dritter, etwa Zertifizierungsstellen, Schulungsplattformen, Übersetzungen oder Softwarelizenzen, sind nicht Bestandteil des Beratungshonorars, sofern sie nicht ausdrücklich genannt werden.
8. Termine, Fristen und Projektplanung
Projekttermine werden nach bestem Wissen geplant. Verbindliche Fristen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, Änderungen des Projektumfangs, Ausfälle von Ansprechpartnern oder Entscheidungen Dritter verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Der Kunde informiert den Berater unverzüglich über Umstände, die Termine, Audits, Freigaben oder die Leistungserbringung beeinflussen können.
9. Eigentum an Arbeitsergebnissen
Der Berater behält Urheberrechte an erstellten Materialien und Ergebnissen. Der Kunde erhält einfache Nutzungsrechte ausschließlich für den vereinbarten Zweck.
Vorlagen, Methoden, Checklisten, Schulungsunterlagen, Auditprogramme und sonstiges Know-how dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder außerhalb des vereinbarten Zwecks genutzt werden.
Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen zur internen Nutzung im eigenen Unternehmen.
10. Haftung
Der Berater haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei zwingender gesetzlicher Haftung oder bei ausdrücklich übernommenen Garantien. Für Entscheidungen der Geschäftsführung, Zertifizierungsstellen, Behörden oder sonstiger Dritter haftet der Berater nicht.
Beratungsergebnisse basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen. Für unvollständige, unrichtige oder verspätete Informationen des Kunden übernimmt der Berater keine Verantwortung.
11. Dauer und Kündigung
Die Dauer des Vertrags richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen, vorbereitete Termine, nicht stornierbare Aufwendungen und bis dahin angefallene Kosten zu vergüten.
12. Referenzen
Sternberg Consulting darf den Kunden nur dann öffentlich als Referenz nennen, wenn der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat oder die Zusammenarbeit bereits öffentlich bekannt ist. Vertrauliche Projektdetails bleiben davon unberührt.
13. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Dresden. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.