Grundsatzerklärung
Sternberg Consulting verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechung und Korruption. Wir handeln professionell, fair und mit Integrität in allen geschäftlichen Beziehungen.
Diese Richtlinie beschreibt die Mindeststandards, die für geschäftliche Entscheidungen, Geschenke, Einladungen, Zahlungen, Vermittler und die Zusammenarbeit mit Dritten gelten. Sie soll sicherstellen, dass Entscheidungen sachlich, transparent und frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden.
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater, Vertreter und alle Parteien, die im Namen von Sternberg Consulting handeln.
Sie gilt für alle Geschäftskontakte im In- und Ausland, unabhängig davon, ob es sich um Kunden, Lieferanten, Zertifizierungsstellen, Kooperationspartner, öffentliche Stellen oder sonstige Dritte handelt.
Verbotene Handlungen
- Anbieten, Gewähren, Fordern oder Annehmen von Bestechungsgeldern, Rückvergütungen oder unzulässigen Zahlungen
- Einsatz Dritter, um Bestechung anzubieten oder anzunehmen
- Beschleunigungszahlungen an Behörden oder sonstige Stellen
- Jedes Verhalten, das als Versuch unzulässiger Einflussnahme verstanden werden kann
Verboten sind auch indirekte Vorteile, etwa private Vergünstigungen, unverhältnismäßige Rabatte, verdeckte Provisionen, Scheinhonorare oder sonstige Leistungen, die den Anschein einer unzulässigen Einflussnahme erwecken können.
Geschenke und Einladungen
Angemessene und verhältnismäßige Geschenke oder Einladungen sind nur zulässig, wenn sie bescheiden im Wert, transparent dokumentiert und nicht zur Beeinflussung einer Geschäftsentscheidung bestimmt sind.
Geschenke, Einladungen oder sonstige Vorteile dürfen nicht angeboten oder angenommen werden, wenn sie während laufender Ausschreibungen, Vertragsverhandlungen, Auditentscheidungen oder vergleichbarer Entscheidungssituationen die Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.
Alle Vorteile oberhalb eines nominalen Werts müssen vorab genehmigt und nachvollziehbar dokumentiert werden. Bargeld, bargeldähnliche Vorteile und persönliche Zahlungen sind grundsätzlich unzulässig.
Spenden, Sponsoring und politische Beiträge
Spenden und Sponsoring dürfen nur transparent, rechtmäßig und ohne Erwartung einer geschäftlichen Gegenleistung erfolgen. Politische Beiträge im Namen von Sternberg Consulting sind nicht vorgesehen.
Interessenkonflikte
Tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikte sind offenzulegen. Dazu gehören persönliche Beziehungen, wirtschaftliche Beteiligungen, Nebentätigkeiten oder sonstige Umstände, die eine unabhängige geschäftliche Entscheidung beeinflussen könnten.
Dritte
Wir prüfen Geschäftspartner, Unterauftragnehmer und Lieferanten angemessen und erwarten vergleichbare Standards.
Bei erhöhtem Risiko können zusätzliche Prüfungen erforderlich sein, zum Beispiel zur Identität des Geschäftspartners, zu wirtschaftlich Berechtigten, zum Leistungsumfang, zu Zahlungswegen und zu Referenzen. Zahlungen dürfen nur auf nachvollziehbare, vertraglich vereinbarte Konten erfolgen.
Dokumentation und Aufzeichnungen
Geschäftsvorgänge müssen korrekt, vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden. Scheinrechnungen, unklare Leistungsbeschreibungen, verschleierte Zahlungen oder nicht nachvollziehbare Abrechnungen sind unzulässig.
Schulung und Bewusstsein
Personen, die im Namen von Sternberg Consulting handeln, müssen diese Richtlinie kennen und bei Unsicherheiten rechtzeitig Rückfragen stellen. Bei neuen Risiken wird die Richtlinie überprüft und bei Bedarf angepasst.
Meldung von Bedenken
Verdachtsfälle können vertraulich über die Hinweisgeberrichtlinie gemeldet werden. Meldungen werden ernst genommen und zeitnah geprüft.
Niemand darf benachteiligt werden, weil er oder sie in gutem Glauben einen Verdacht meldet oder eine unzulässige Zahlung ablehnt.
Folgen von Verstößen
Verstöße können zur Beendigung einer Zusammenarbeit führen und, soweit erforderlich, zuständigen Behörden gemeldet werden.
Je nach Schwere können außerdem Schadenersatzansprüche, Vertragskündigungen, Ausschluss von künftiger Zusammenarbeit oder weitere rechtliche Schritte in Betracht kommen.
Überprüfung
Diese Richtlinie wird jährlich überprüft. Zuletzt überprüft: März 2026.