Zweck
Diese Richtlinie beschreibt, wie Bedenken zu Fehlverhalten, Compliance-Verstößen, Bestechung, Korruption, Datenschutzrisiken oder anderen Integritätsfragen gemeldet werden können.
Sie soll sicherstellen, dass Hinweise ernst genommen, vertraulich behandelt und angemessen geprüft werden. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und Schäden für Betroffene, Kunden, Geschäftspartner und Sternberg Consulting zu vermeiden.
Was gemeldet werden kann
Gemeldet werden können insbesondere Hinweise auf:
- Bestechung, Korruption, unzulässige Vorteile oder Interessenkonflikte
- Verstöße gegen Datenschutz, Informationssicherheit oder Vertraulichkeit
- Moderne Sklaverei, Zwangsarbeit, Menschenhandel oder schwere Arbeitsrechtsverstöße
- Betrug, Diebstahl, Manipulation von Aufzeichnungen oder sonstige Straftaten
- Schwere Verstöße gegen interne Richtlinien, Verträge oder gesetzliche Pflichten
Allgemeine Kundenanfragen, Beschwerden über Leistungen oder vertragsbezogene Rückfragen sollten weiterhin über die üblichen Kontaktwege gestellt werden, sofern kein Compliance-Verdacht besteht.
Meldewege
Meldungen können per E-Mail an info@sternberg-consulting.com gerichtet werden. Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt so konkret wie möglich und nennen Sie verfügbare Belege.
Hilfreich sind Angaben zu beteiligten Personen oder Organisationen, Datum oder Zeitraum, Ort, betroffenen Projekten, vorhandenen Dokumenten und möglichen Zeugen. Sie müssen jedoch keine vollständigen Beweise vorlegen, um einen Hinweis zu geben.
Anonyme Meldungen
Meldungen können anonym erfolgen, soweit dies praktisch möglich ist. Bitte beachten Sie, dass eine anonyme Meldung Rückfragen erschweren kann. Wenn Sie eine Kontaktmöglichkeit angeben, können wir den Sachverhalt besser klären und Sie über den Stand informieren.
Vertraulichkeit
Meldungen werden vertraulich behandelt. Informationen werden nur an Personen weitergegeben, die sie zur Prüfung und Bearbeitung benötigen.
Die Identität hinweisgebender Personen wird geschützt, soweit dies rechtlich und praktisch möglich ist. Eine Offenlegung kann erforderlich sein, wenn gesetzliche Pflichten bestehen oder eine wirksame Untersuchung ohne Offenlegung nicht möglich ist.
Schutz vor Benachteiligung
Personen, die in gutem Glauben Hinweise geben, dürfen deswegen nicht benachteiligt werden. Bewusst falsche oder missbräuchliche Meldungen fallen nicht unter diesen Schutz.
Benachteiligungen können zum Beispiel Kündigung, Vertragsbeendigung, Herabsetzung, Druck, Drohung, Diskriminierung oder sonstige Nachteile sein. Hinweise auf Vergeltungsmaßnahmen werden ebenfalls geprüft.
Bearbeitung
Wir prüfen Meldungen zeitnah, dokumentieren angemessene Schritte und leiten erforderliche Maßnahmen ein.
- Eingang der Meldung und erste Plausibilitätsprüfung
- Festlegung, ob weitere Informationen benötigt werden
- Prüfung des Sachverhalts unter Wahrung der Vertraulichkeit
- Entscheidung über angemessene Maßnahmen
- Dokumentation des Ergebnisses und, soweit möglich, Rückmeldung an die hinweisgebende Person
Datenschutz und Aufbewahrung
Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Meldungen werden nur verarbeitet, soweit dies zur Prüfung, Dokumentation und Erfüllung rechtlicher Pflichten erforderlich ist. Daten werden gelöscht, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Missbräuchliche Meldungen
Bewusst falsche, verleumderische oder missbräuchliche Meldungen können rechtliche Folgen haben. Eine Meldung ist jedoch nicht missbräuchlich, nur weil sich ein Verdacht später nicht bestätigt.
Überprüfung
Diese Richtlinie wird jährlich überprüft. Zuletzt überprüft: März 2026.