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BAFA-Guide nach der Beratung

Unterlagen sammeln. Verwendungsnachweis richtig einreichen.

Wenn Ihre geförderte Beratung abgeschlossen ist, beginnt der Verwendungsnachweis. Dieser Guide zeigt, was Sie jetzt bereithalten, wer unterschreiben muss und über welches BAFA-Portal Sie alles einreichen.

BAFA-Dokumentenstand August 2026. Die verbindlich neuesten Vorlagen finden Sie immer direkt beim BAFA.

Geführter Kundenablauf

Ihr BAFA-Verwendungsnachweis in 13 Schritten

Gehen Sie von oben nach unten vor. Öffnen Sie einen Schritt, führen Sie die nummerierten Punkte aus und setzen Sie danach das Häkchen bei „Erledigt“.

Bevor Sie beginnen: Diese Angaben zusammensuchen

Mit diesen Angaben lassen sich die BAFA-Formulare schnell ausfüllen. Setzen Sie bei jedem Punkt ein Häkchen, sobald die Information vorliegt.

0 / 13Schritte abgeschlossen
Ihr nächster SchrittInformationsschreiben und Frist prüfen
01

Unterlagen vollständig vorbereiten

Bevor Sie das Portal öffnen, müssen Zugangsdaten, Formulare, Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis vollständig vorliegen.

02

Verwendungsnachweis im BAFA-Portal einreichen

Jetzt tragen Sie die Angaben im BAFA-Portal ein, beantworten beide Fragebögen und laden jede Datei an der passenden Stelle hoch.

03

Verwendungsnachweis unterschrieben abschließen

Nach dem Absenden schickt das BAFA einen Link zum ausgefüllten Verwendungsnachweisformular. Laden Sie es herunter, unterschreiben Sie es und laden Sie es im Upload-Bereich hoch.

Optionaler Formularservice

Sollen wir Ihre BAFA-Unterlagen vorbereiten?

Geben Sie die benötigten Angaben direkt hier ein. Sie erhalten die ausfüllbaren BAFA-PDFs und eine klare Übertragungshilfe für Monitoring, ESF Plus und die weiteren Portalangaben per E-Mail. Sie melden sich anschließend selbst beim BAFA an, übertragen die vorbereiteten Antworten und senden den Vorgang ab.

  1. 1
    Angaben eingeben

    Tragen Sie Kontakt-, Unternehmens- und Förderangaben in das Formular ein.

  2. 2
    Unterlagen automatisch vorbereiten

    Die ausfüllbaren BAFA-PDFs werden erstellt. Für die ausschließlich online ausfüllbaren Felder erhalten Sie eine Übertragungshilfe.

  3. 3
    Prüfen und selbst einreichen

    Sie erhalten alles per E-Mail, prüfen die Angaben und übertragen sie selbst in das BAFA-Portal. Sternberg Consulting meldet sich nicht in Ihrem Namen an.

WZ-2008-Hilfe

WZ-Code ermitteln

Tragen Sie hier nur die Angaben ein, die für die WZ-Ermittlung nötig sind. Ihre Eingaben und der ermittelte WZ-Code werden automatisch in Schritt 2 übernommen.

Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme werden für die WZ-Ermittlung nicht benötigt.

So ist der WZ-Code aufgebaut

Der amtliche WZ-Katalog führt von einer breiten Branche zur konkreten Tätigkeit.

Wirtschaftsbereich
Ein Buchstabe bündelt ähnliche Branchen.
Kategorie (Abteilung)
Die ersten zwei Ziffern beschreiben die Hauptbranche.
Unterkategorie (Gruppe)
Die dritte Ziffer grenzt die Tätigkeit weiter ein.
WZ-Klasse
Der vierstellige Code ist die konkrete Auswahl für das BAFA-Portal.
Vollständigen offiziellen WZ-2008-Katalog öffnen
1. Kontaktdaten
Offizielle Vorlagen

Offizielle BAFA-Pflichtformulare und Merkblätter

Wir aktualisieren diese Downloadkopien regelmäßig. Prüfen Sie vor dem Einreichen trotzdem immer den neuesten verbindlichen Stand auf der offiziellen BAFA-Programmseite.

Vor dem Absenden

Der 60-Sekunden-Schlusscheck

  • Stimmen Vorgangsnummer, Firmenname und Leitstelle überall überein?
  • Sind Bericht, Rechnung und Zahlung inhaltlich und zeitlich konsistent?
  • Sind alle PDFs vollständig, lesbar und richtig zugeordnet?
  • Sind alle verlangten eigenhändigen Unterschriften vorhanden?
  • Ist das unterschriebene Verwendungsnachweisformular spätestens am Abgabedatum im Upload-Bereich eingegangen?
Noch vor der Beratung? Zum BAFA-Fördercheck

Stand: 5. August 2026. Diese Seite ist eine Arbeitshilfe und ersetzt weder das BAFA-Informationsschreiben noch eine Förderentscheidung. Portal, Fristen und Formularversionen wurden anhand der offiziellen BAFA-Programmseite geprüft und müssen vor jeder tatsächlichen Einreichung erneut abgeglichen werden. Offizielle BAFA-Programmseite